Eine Korrektur im Wachstumsalter hat den Vorteil, die noch vorhandene Wachstumsmöglichkeit auszunutzen. Eine Beinlängendifferenz kann beispielsweise durch vorzeitigen Verschluss der Wachstumsfugen am längeren Bein ausgeglichen werden.
Die Korrekturpotenz ist abhängig von:
- Alter des Patienten
- Potenz der benachbarten Wachstumsfuge
- Funktioneller und statischer Belastung
- Fehlstellungsebene
Zunächst erfolgt die navigierte Ultraschallbestimmung der Beingeometrie. Dabei werden die mechanische Beinachse (X-/O-Bein), die Beinlängendifferenz und die Verdrehung der Knochen exakt bestimmt. Bei einer korrekturbedürftigen Abweichung erfolgt die Bestimmung des Knochenalters anhand einer Röntgenaufnahme der Hand.
Beeinflussung der Wachstumsfuge:
Dies kann durch einen ca. 1 – 2 cm großen Hautschnitt an der entsprechenden Wachstumsfuge erfolgen. Entsprechend der Bestimmung des Knochenalters und des Korrekturzeitpunktes wird die Wachstumsfuge endgültig (permanent) oder zeitweise (temporär) verschlossen. Hierfür reicht ein Aufbohren der Fuge oder das Einbringen einer Schraube. Bis zum Abschluss des Wachstumsalters erfolgen regelmäßige weitere Bestimmungen der Beingeometrie mittels navigierter Ultraschalldiagnostik. So kann ggf. eine Nachkorrektur erfolgen. Bei der temporären Epiphysiodese wird beim Erreichen der Zielgröße die Schraube in einer Kurznarkose oder Lokalanästhesie wieder entfernt.
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